G-X260Cr27 (0.9650): chemische Zusammensetzung
Weißes Gusseisen mit 27 % Cr ohne vorgeschriebenen Molybdänzusatz; der hohe Chromgehalt belässt mehr Cr in der Matrix und ergibt eine bessere Korrosionsbeständigkeit als bei den Cr-Mo-Sorten. Für Abrieb in nassen oder schwach korrosiven Medien: Schlammpumpengehäuse und -laufräder, Schurren- und Sichterauskleidungen.
- Bezeichnung
- G-X260Cr27
- Werkstoff-Nr.
- 0.9650
- Norm
- DIN 1695
- Weitere Bezeichnungen
- GX260Cr27, G-X 260 Cr 27, ≈ EN-GJN-HV600(XCr23), ≈ EN-GJN-HB555(XCr23), ≈ ASTM A532 Class III Type A (25% Cr)
- Werkstoffgruppe
- Hochchromlegiertes weißes Gusseisen (Chromhartguss)
Chemische Zusammensetzung (Massen-%)
| Element | min. | max. |
|---|---|---|
| CKohlenstoff | 2,30 | 2,90 |
| SiSilizium | 0,50 | 1,50 |
| MnMangan | 0,50 | 1,50 |
| CrChrom | 24,0 | 28,0 |
| NiNickel | – | 1,20 |
| MoMolybdän | – | 1,00 |
| FeEisen | Rest | |
Grundlage der Werte: Grenzwerte nach DIN 1695.
Wir gießen G-X260Cr27
Wir fertigen Verschleißteile aus hochchromlegiertem weißem Gusseisen für Steinbrüche und Zementwerke im Sandguss, mit GX300CrMo15-3 als Standardsorte für Mühlen sowie weiteren Sorten mit 15 % bis 27 % Cr, wärmebehandeln sie im eigenen Werk und bearbeiten sie auf CNC-Maschinen in der gruppeneigenen mechanischen Werkstatt. Jede Schmelze wird spektrometrisch analysiert, die Härte mit eigenem Härteprüfgerät kontrolliert; Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 nach EN 10204 sind erhältlich.
- Sandguss in unserer Gießerei in Mandra (Attika); Schleuderguss für Buchsen, Hülsen und Laufbuchsen
- Wärmebehandlung in der Gießerei (Abkühlen in Wasser, Öl oder an Luft); CNC-Bearbeitung in unserer mechanischen Fertigung in Perama
- Spektrometrische Analyse jeder Schmelze, mechanische Prüfung und ZfP
- Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 nach EN 10204; zertifiziert nach ISO 9001 (beide Werke) und ISO 14001 (Gießerei)
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Angaben zur Information und ohne Gewähr: Grenzwerte nach der genannten Norm bzw., wo angegeben, typische Werte oder Hausanalyse; ≈ kennzeichnet eine vergleichbare, keine gleichwertige Sorte. Maßgebend sind die gültige Normausgabe, Bestellung und Zeichnung.